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AGB Buchungsbedingungen
für ein gutes Miteinander

Christine Stengert Hochzeitspianistin

Allgemeine Vertragsbedingungen für ein gutes Miteinander

 

1.Das Brautpaar muss seine Liedauswahl vor einer verbindlichen Buchung bekannt geben. Die Auswahl muss mit der Pianistin auf eine mögliche Transkription (Umsetzbarkeit) auf das Klavier besprochen werden. Bei Hochzeiten in der Kirche müssen die Wunschtitel in der richtigen Reigenfolge mit einem Ablaufplan (Kirchenheft Abfolge) übermittelt werden.

 

2.Die Pianistin ist frei in der Gestaltung ihrer Klavierstücke.

 

3.Ein Vertrag kommt verbindlich mit beidseitiger Zusage über den Termin, die Liedauswahl und den geplanten Ablauf zustande. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Bestätigung.

 

4.Falls ein Piano vor Ort installiert werden muss, ist der Zugang zum vereinbarten Auftrittsstandort 60 Min. vor Beginn zu gewährleisten. Das Brautpaar hat im eigenen Interesse die Eventlocation, das Standesamt oder das Pfarramt über die benötigte Aufbauzeit zu informieren, um Kollisionen mit vorhergehenden Trauungen zu vermeiden. Falls ein Klavier oder Flügel bereits vor Ort steht, hat das Brautpaar es rechtzeitig für ihre Trauung zu reservieren.

 

 

Pflichten der Künstlerin

 

5.Christine Stengert sichert am Veranstaltungstag zur ausgemachten Uhrzeit ein rechtzeitiges Erscheinen am Ort der Hochzeit zu. Sie hat die Liedwünsche entsprechend arrangiert und einstudiert um die gewünschte musikalische Begleitung zu gewährleisten.

 

 

Veranstaltungsabsage bzw. Verschiebung

 

6.Sofern die Trauung an einem anderen Ort oder zu einer anderen Tageszeit als angegeben stattfindet, hat das Brautpaar dies rechtzeitig mitzuteilen.

 

7.Entfällt die Veranstaltung bzw. die Buchung durch Absage des Brautpaares so ist dies der Pianistin schnellstmöglich mitzuteilen.

 

8.Bei krankheitsbedingtem Ausfall der Pianistin sowie bei Fällen von höherer Gewalt (Unfall, Tod eines Angehörigen, Pandemie), ist dies dem Brautpaar unverzüglich mitzuteilen. Die Musikerin wird versuchen, einen Kontakt zu einem Musiker-Kollegen für das Brautpaar herzustellen.

 

 

Urheberrechte

 

9.Das Darbieten geschützter Musik außerhalb des privaten Rahmens ist laut Urheberrecht GEMA-pflichtig.  Die Meldung der Veranstaltung an die GEMA sowie die Entrichtung entsprechender Beiträge ist Aufgabe des Veranstalters. Eine etwaige Abgabenpflicht ist vom Veranstalter selbst zu prüfen. Reine Privatveranstaltungen sind hiervon ausgeschlossen. Die Pianistin ist bei Bedarf beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare für die Meldung an die GEMA behilflich.

 

10.Bild- und Tonmitschnitte der musikalischen Begleitung dürfen vom Brautpaar ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Pianistin untersagt. Die Pianistin behält sich vor, bei Zuwiderhandlung Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 

 

Honorar

 

11.Die Bezahlung der Gage ist im Voraus per Überweisung oder am Veranstaltungstag in bar zu entrichten. In Ausnahmefällen ist dies auch bis zu 14 Tage nach Rechnungserhalt möglich.

 

12.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

 

13.Gerichtsstand ist am Wohnort der Künstlerin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

AGB von Christine Stengert, Glockenstrasse 5, 26160 Bad Zwischenahn

 

 

 

 

 

Christine Stengert Hochzeitspianistin im Raum Oldenburg in Niedersachsen sowie auch in der Hansestadt Bremen und Hansestadt Hamburg.

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